Immobilien in den USA- Was beachtet werden sollte
Für viele Menschen aus der ganzen Welt sind die USA nicht nur ein sehr beliebter Urlaubsort, sondern entwickelt sich in den letzen Jahren auch zu einer allseits angestrebten Heimat. Getreu dem Motto „The american way of live“ möchten es sich auch deutsche Bürger in den USA gut gehen lassen und hoffen auf einen erfolgreichen Neuanfang mit beruflicher Sicherheit. Denn egal ob unter der heißen Sonne Kalifornien, wo endlos lange Strände die Besucher und Einwohner entzückt, oder die Weltmetropole New York mit ihren facettenreichen Berufsmöglichkeit: die USA bieten auch im Bereich der Immobilien eine vielseitige Auswahl.
Dennoch gilt es vor dem Kauf einer Immobilie in den USA einige Richtlinien und Regeln zu berücksichtigen. Schließlich gelten in den USA andere Vorschriften wie in der Europäischen Union. Dementsprechend müssen Interessierte, die sich in den USA niederlassen und eine Immobilien erwerben möchten, einen außerstaatlichen Wohnsitz nachweisen, um ein rechtsmäßiges Besuchervisum von der US- amerikanischen Regierung zu erhalten. Sollte der Käufer jedoch über kein Besuchervisum verfügen, darf er sich in den Staaten nicht länger als neunzig Tage aufhalten.
Des Weiteren sollte beim Kauf von Immobilien in den USA ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Im fortgeschrittenen Stadium des Kaufes lohnt es sich zudem einen Notar vor Ort zu engagieren, welche die Echtheit von Urkunden und Überschriften beglaubigt.
Welche weiteren Kriterien sollten bei der Wahl einer Immobilie in den USA beachtet werden?
In den USA kann die so genannte Einrichtung der „Title Insurance“ vorgefunden werden. Hiermit wird dem Käufer versichert, dass Prüfung der Grundbücher durchgeführt worden sind und keine Belastungen im Bereich des Eigentumsrechts vorzufinden sind. Ausnahmen hingegen, wie mögliche Mängel oder auch Verpflichtungen, die mit dem Kauf der Immobilien verbunden sind, sollten jedoch separat geprüft werden.
Weiterhin ist ein Anwalt unerlässlich, um die Gestaltung des Besitzes, den Vertrag, die Ausnahmen und die Durchführung des Rechtsgeschäfts, welches auch unter der Bezeichnung „Closing“ bekannt ist, zu kontrollieren.
Wer in den USA zudem einen Makler zu Rate ziehen möchte, sollte beachten, dass zwischen „Buyers´ Brokers“ und „Sellers´Brokers“ unterschieden wird. Buyers Brokers helfen dem Klienten beim Kauf, Sellers Brokers hingegen beim Verkauf von Immobilien in den USA.